| Honorar |
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Das Honorar beträgt 80 Euro / Stunde ab Abfahrt Büro SpesenÄhnlich dem JVEG Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz: Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Fahrtkosten0,50 Euro / Kilometer Ggf. Kosten für Hilfspersonal nach Absprache |