Das Honorar beträgt 175 Euro pro Stunde (netto zzgl. MwSt.) ab Abfahrt Büro.
Spesen
Ähnlich dem JVEG Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz:
Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung ehrenamtlicher Richterinnen, ehrenamtlicher Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten.